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Sicherheitshinweise für Werkzeuge

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Sicherheitshinweise für Werkzeuge
Bitte vor Inbetriebnahme lesen!

Die Werkzeuge entsprechen der Norm DIN-EN 847-1/2.

Werkzeuge in der Originalverpackung lagern, oder anderweitig gegen Beschädigung schützen.
Werkzeuge trocken und nicht im Bereich aggressiver Medien lagern. Beim Umgang besteht
durch die sehr scharfen Schneiden Verletzungsgefahr. Werkzeuge nur bestimmungsgemäß
einsetzen.

Die Arbeitsweise im Gleichlauf ist nur bei mechanischem Vorschub zugelassen. Die Drehrichtung
ist zu beachten. Die maximale zulässige Betriebsdrehzahl darf nicht überschritten werden.
Die Vorschriften des Maschinenherstellers sind zu beachten. Gegebenenfalls Rücksprache mit
EDESSÖ Tools and More GmbH & Co.KG und/oder dem Maschinenhersteller. Werkzeuge vor
dem Einbau sorgfältig auf Mängel oder Beschädigungen überprüfen. Bei sichtbaren oder
anderweitig erkennbaren Mängeln oder Beschädigungen
die Werkzeuge nicht einsetzen,
beziehungsweise Bearbeitung sofort abbrechen und das Werkzeug eindeutig kennzeichnen,
so dass dieses nicht wieder zum Einsatz kommt, bevor es durch einen Sachkundigen zur
Wiederverwendung freigegeben wird.

Durch Risse oder Ähnliches beschädigte Werkzeuge
dürfen nicht geschweißt oder anderweitig
repariert werden. Einbau des Werkzeugs und Bedienung der Maschine nur durch
sicherheitstechnisch unterwiesenes Fachpersonal vornehmen. Betriebsanleitung des Werkzeugs
und der Maschine beachten. Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.
Werkzeugbefestigung nur mit den vom Maschinenhersteller
vorgesehenen Spannmitteln und mit
dem vom Hersteller angegebenen Anzugsdrehmoment vornehmen. Verlängern der Schlüssel und
Verwendung von Schlagwerkzeugen zum Festziehen ist nicht zulässig.

Für die Zuordnung des Spannfl anschdurchmessers
zum Sägeblattdurchmesser gelten die
europäischen Normen, z.B. DIN-EN 1870-1, Kapitel 3.2.3. Schutzhandschuhe tragen, auf eng
anliegende Kleidung achten, eventuell Gehörschutz tragen. Nach dem Einbau des Werkzeugs alle
Schutzvorrichtungen der Maschine wieder ordnungsgemäß anbringen und vorhandenen Spaltkeil
richtig positionieren. Probelauf durch einen Sachkundigen durchführen. Nicht in den Bereich des
drehenden Werkzeugs fassen. Kein Aufenthalt unbeteiligter Personen im Gefahrenbereich.

Keine Einstellarbeiten bei drehendem
Werkzeug vornehmen. Auf Unwucht achten.
Werkzeugschneiden dürfen nicht mit anderen
Schneiden, Befestigungselementen oder anderen
Maschinenteilen in Berührung kommen. Bohrungsreduzierringe
müssen fest mit dem Werkzeug
verbunden sein und dürfen seitlich nicht über den Grundkörper überstehen. Reduzierringe dürfen
im Durchmesser nur so groß sein, dass ein sicheres Befestigen des Werkzeugs noch gewähr-
leistet ist. Maschine nie unbeaufsichtigt laufen lassen. Maßnahmen zur Vermeidung von
Rückschlag müssen getroffen werden, und die entsprechenden Einrichtungen müssen verwendet
werden. Zu bearbeiten derWerkstoff darf keine Fremdkörper enthalten. Werkzeug rechtzeitig
nachschärfen. Anzeichen für stumpfe Werkzeuge sind: zu große Verschleißmarke an den
Schneiden, Ausbrüche an den Schneiden, unzureichende Schnittgüte und zu hohe Strom-
aufnahme der Maschine.

Sägeblätter, deren Zähne dünner und/oder kürzer
als 1 mm sind, dürfen nicht mehr verwendet
werden. Werkzeuge dürfen nur von Sachkundigen nachgeschärft und mit Originalteilen
instandgesetzt werden. Sachkundige sind Personen mit entsprechender Fachausbildung und
Erfahrung, die die Anforderungen an die Konstruktion und Gestaltung der Werkzeuge kennen und
sich auf die erreichbaren Sicherheitsbestimmungen verstehen. Das Instandsetzen der Werkzeuge
ist nur entsprechend den Angaben des Herstellers erlaubt.

Folgendes ist dabei zu beachten: Die Konstruktion
des Werkzeugs darf nicht verändert werden.
Die Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden. Die Toleranzen für einwandfreies
Spannen müssen eingehalten werden.

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